Änderung der Mautpflicht - „Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig!“

Zum 1. Juli ändert sich die Mautpflicht. Es sind dann auch Fahrzeuge unter 7,5 Tonnen betroffen.
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Zum 1. Juli ändert sich die Mautpflicht. Es sind dann auch Fahrzeuge unter 7,5 Tonnen betroffen.

Im Interview spricht Gerhard Schulz, Vorsitzender der Geschäftsführung des staatlichen Lkw-Mautbetreibers Toll Collect, über die Änderungen der Mautpflicht zum 1. Juli 2024 und darüber, was Unternehmen jetzt tun müssen – auch diejenigen, die unter die Ausnahmeregelung fallen.

FORUM: Herr Schulz, wer ist von der Änderung der Mautpflicht ab 1. Juli 2024 betroffen?

GERHARD SCHULZ: Bisher galt die Mautpflicht für Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen, nun sind auch Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) von mehr als 3,5 Tonnen mautpflichtig. Nur Fahrzeuge mit genau 3,5 Tonnen– oder weniger – sind weiterhin von der Maut befreit. Fahrzeugkombinationen, also wenn zum Beispiel ein Anhänger angehängt wird, sind nur dann mautpflichtig, wenn die technisch zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs über 3,5 Tonnen liegt. Viele verbinden die Mautpflicht nur mit dem Transportgewerbe. Die neue Regelung betrifft aber alle, die Fahrzeuge über 3,5 Tonnen im Einsatz haben – vom Kurierdienst bis zum Taubenzüchterverein. Ausnahmen gibt es nur für bestimmte handwerkliche Tätigkeiten. Wir sprechen insgesamt von rund 300.000 Fahrzeugen, die ab Juli neu hinzukommen. Angesichts der bisherigen Registrierungszahlen scheint die neue Regelung noch nicht überall angekommen zu sein. Deshalb unser Appell: Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig!

FORUM: Was müssen Unternehmentun, die von der Neuregelung betroffen sind?

GERHARD SCHULZ: Am komfortabelsten ist die Mauterhebung mit einer On-Board-Unit (OBU). Wer die Maut über Toll Collect bezahlen möchte, sollte so schnell wie möglich einen Termin für den OBU-Einbau mit einer unserer Partnerwerkstätten vereinbaren. Dabei fallen nur die Kosten für den Einbau an, das Gerät stellen wir kostenlos zur Verfügung. Die Höhe der Kosten hängt unter anderem davon ab, ob eine DIN-Schacht- oder eine Windschutzscheiben- OBU verwendet wird. Alternativ kann die Maut auch über unsere Website oder unsere App abgerechnet werden, dies ist jedoch deutlich aufwendiger und erfordert, dass die Route jeder mautpflichtigen Fahrt im Voraus genau angegeben wird.

FORUM: Müssen auch diejenigen aktiv werden, die unter die Ausnahmeregelung fallen?

GERHARD SCHULZ: Ja, und das ist leider noch nicht allen betroffenen Unternehmen bekannt. Die Liste der handwerklichen Tätigkeiten, für die die Handwerkerausnahme gilt, kann auf der Internetseite des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (BALM) eingesehen werden. Wer sich hier wiederfindet, sollte seine Fahrzeuge bei Toll Collect online melden. Diese werden dann von den Kontrollbrücken und -säulen automatisch als potenziell nicht mautpflichtig erkannt.

FORUM: Welche Strafen drohen, wenn man nicht rechtzeitig umstellt?

GERHARD SCHULZ: Wer kontrolliertwird und keine Maut entrichtet hat, den erwartet zunächst eine Nachzahlung. Kann die gefahrene Strecke nicht ermittelt werden, wird eine Mindeststrecke von 500 Kilometern zugrunde gelegt. Unter Umständen drohen auch ein Ordnungswidrigkeitsverfahren und ein Bußgeld. Wenn jemand vorsätzlich handelt und seine Fahrer anweist, keine Maut zu zahlen, kann es richtig teuer werden. FORUM: Wo finden Unternehmen weitere Informationen? GERHARD SCHULZ: Auf der Website von Toll Collect werden viele Fragen rund um die Maut beantwortet. Dort finden Sie auch eine Liste mit rund 1.300 Servicewerkstätten, bei denen Sie einen Termin für den Einbau einer OBU vereinbaren können. Wir bieten derzeit regelmäßig Webinare an, in denen wir über die Maut für Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen informieren und in denen auch Fragen gestellt werden können. Ein Angebot, das sehr gut angenommen wird.

Der Artikel von Mascha Dinter erschien im Forum 06|2024

Weitere Informationen: Mautpflicht

Nachdem die Lkw-Maut in Deutschland bereits zum 1. Dezember letzten Jahres deutlich erhöht wurde, wird sie ab dem 1. Juli 2024 auf kleinere Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) von mehr als 3,5 Tonnen ausgeweitet. Wie hoch die Mautgebühren ausfallen, die damit auf die betroffenen Betriebe zukommen, lässt sich nicht pauschal sagen. Klar ist jedoch, dass insbesondere kleinere Betriebe mit erheblichen Mehrkosten konfrontiert sein werden. Die Höhe der Maut hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie etwa von der Länge der zurückgelegten Strecke oder der Schadstoffklasse. Emissionsfreie Fahrzeuge sind vorerst von der Mautpflicht befreit. Erfasst werden kann die Maut mithilfe einer für diesen Zweck eingebauten On-Board-Unit (OBU), oder aber jede einzelne Fahrt wird manuell eingebucht. Die Mehreinnahmen durch die Maut sollen der Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur dienen und vor allem für den Ausbau des Schienennetzes genutzt werden. Ausgenommen von der Mautpflicht sind Handwerksbetriebe und handwerksähnliche Gewerbe. Dass eine Fahrt unter diese Handwerkerausnahme fällt, ist bei einer Mautkontrolle nachzuweisen. Dazu müssen beispielsweise die Handwerks-/Gewerbekarte, eine Kopie der Gewerbeanmeldung, ein Lieferschein oder Kundenaufträge vorgelegt werden. Betroffen von der Neuregelung sind nicht nur der Güterkraftverkehr, sondern auch Gewerbe wie Messebauunternehmen, Gartenbaubetriebe, Veranstaltungstechniker oder Hausmeisterdienste, die zwar als handwerksähnliche Gewerbe angesehen werden können, aber bei der Ausnahmeregelung nicht berücksichtigt wurden. Die DIHK setzt sich derzeit bei der Bundesregierung dafür ein, dass weitere Gewerbe unter die Ausnahmeregelung fallen. Gleichwohl sollten sich die betroffenen Unternehmen jetzt auf die Gesetzesänderung einstellen.

Mehr zur Maut finden sie Hier: www.cottbus.ihk.de/lkw-maut-in-deutschland

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