Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ist zum 01.01.2023 in Kraft getreten. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen und Verpflichtungen.
Bei der Suche nach neuen Lieferanten und Geschäftspartnern bieten sich eine Reihe von Lieferantenbörsen bzw. B2B-Online-Plattformen an, die hier behilflich sein können.
Der Rat der EU hat am 24. Mai 2024 die Richtlinie über die Sorgfalts- und Nachhaltigkeitspflichten von Unternehmen (Directive on Corporate Sustainability Due Diligence - CSDDD) verabschiedet. Hier finden Sie aktuelle Informationen.
In dem Online-Zertifikatslehrgang erfahren Unternehmerinnen und Unternehmer, wie die Anforderungen des 2023 in Kraft getretenen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzzum Nutzen aller umgesetzt werden können.
Das Heldesk für Wirtschafts und Menschenrechte hat mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine neue Handreichung zu Auswirkungen des LKSG auf nicht-verpflichete Unternehen erarbeitet.
Germany Trade & Invest, die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) und das Auswärtige Amt bieten Unternehmen ein gemeinsames Unterstützungsangebot für die Umsetzung des LkSG zu ausgewählten Ländern, darunter China, Indien, Türkei und Mexiko.
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