Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG) - Digital

Digitalisierung der Arbeitswelt (Symbolbild)
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Digitalisierung der Arbeitswelt (Symbolbild)

Mit der Richtlinie sollen KMU inkl. Handwerksbetriebe bei der Digitalisierung unterstützt und somit die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen gestärkt werden.

Fördernehmer :

  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Land Brandenburg, inklusive Handwerksbetrieben, mit Sitz oder einer Betriebsstätte im Land Brandenburg

Fördergegenstand:

  • Beratungsprojekte zur Analyse der betrieblichen Abläufe und Prozesse auf Innovationspotenziale zur Digitalisierung des Unternehmens.
  • Digitalisierungsprojekte:
    • zur Verbesserung von Organisationsmethoden auf Ebene des Unternehmens im Bereich Arbeitsabläufe oder Geschäftsbeziehungen (Organisationsinnovation)
    • und zur Einführung bzw. Verbesserung von Methoden für die Produktion oder für die Erbringung von Leistungen (Prozessinnovation).
  • Schulungsprojekte zur Qualifizierung des Personals im Zusammenhang mit dem Implementierungsprojekt.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung wird in Form der Anteilsfinanzierung, mit einem Höchstfördersatz von 50%, als zweckgebundener, nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Die Höhe und Dauer der Vorhaben ist folgendermaßen begrenzt:

  • Beratung: 6 Monate Durchführungszeitraum und 50.000 EUR Zuschuss
  • Implementierung: zwei Jahre Durchführungszeitraum und 250.000 EUR Zuschuss
  • Schulung: 6 Monate bzw. bei Prozess begleitender Schulung bis zu zwei Jahre Durchführungszeitraum und 50.000 EUR Zuschuss

Alle weitergehenden Informationen finden Sie hier: Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG) – Digital

Ansprechpartner

Judith Banitz
Geschäftsbereich: Innovation und Nachhaltigkeit
Innovation und Digitalisierung
t: +49(0) 355 365 1560
f: +49(0) 355 3659 1560
judith.banitz@cottbus.ihk.de